Allgemeine Geschäftsbedingungen
der creafted - El-Dbeissi & Gabski GbR
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der creafted - El-Dbeissi & Gabski GbR, Dorotheenstraße 49 in 22301 Hamburg (nachfolgend „Agentur“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erstellung und Wartung einer Website sowie ggf. damit zusammenhängender Dienstleistungen.
(2) Für unsere Angebote, Bestellungen, Lieferungen und weiteren Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch Kunden gestellt werden und im Gegensatz zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, wird widersprochen.
(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erstellung einer für den Internetauftritt des Kunden erforderlichenWebsite sowie die anschließende Wartung und ggf. ergänzende Dienstleistungen wie die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen sowie die Betreuung von Werbekampagnen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs ist das zwischen der Agentur und dem Kunden abgestimmte Angebot. Die Leistungen untergliedern sich in eine Setup-Phase und die anschließende Wartung der Website.
(2) Die Setup-Phase umfasst insbesondere folgende Leistungen:
a. ErstgesprächEinführungsgespräch zur Bedarfsermittlung, Zieldefinition und Abstimmungder notwendigen Inhalte und Anforderungen an die Website.
b. Optional: Erstellung von Bildmaterial Sofern vereinbart, erfolgt ein Fototermin zur Erstellung bzw. Auswahl geeigneter Bildmaterialien. Der Termin kann durch die Agentur oder durch Dritte erbracht werden.
c. Entwurfsphase Erstellung eines Entwurfs, der ca. 80 % der finalen Website abbildet. Der Kunde erhält eine Vorschau zur Durchsicht und Kommentierung (z.B. über einen Zugang zum Content-Management-System).
d. Feedback- und Änderungsrunde (Change Management)Basierend auf dem Entwurf kann der Kunde innerhalb einer angemessenen, von der Agentur gesetzten Frist Änderungswünsche äußern. Die Agenturberücksichtigt diese Änderungen im Rahmen des vereinbarten Projektumfangs. Änderungswünsche, die den vereinbarten Projektumfang überschreiten oder nach Abnahme der Website geäußert werden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden als Mehraufwand gesondert vergütet.
e. Abnahme Der Livegang der Website stellt das Ende der Setup-Phase und Abnahme des Werkes dar. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail) zu bestätigen.
(3) Nach Abnahme der Website erbringt der Agentur die im Angebot vereinbarten Wartungsleistungen der Website.
(4) Die Agentur ist berechtigt, Dritter (Subunternehmer) zur Leistungserbringung zu beauftragen.
§ 4 Leistungen durch Drittanbieter
(1) Die Agentur erstellt die Website mithilfe von Drittanbieter-Leistungen, insbesondere im Bereich Hosting, Bereitstellung von Speicherplatz, Domain-Registrierung, technische Verwaltung der Website und Content-Management-System (z.B. Webflow). Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags mit der Agentur. Der Kunde schließt hierüber unmittelbar mit dem Drittanbieter einen Vertrag. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der von Dritten betriebenen Systeme.
(2) Bei Störungen, Ausfällen oder anderen Leistungseinschränkungen des Drittanbieters wird sich die Agentur im Rahmen ihrer Möglichkeiten und nach Maßgabe von § 13 um eine schnellstmögliche Klärung bemühen. Eine Haftung der Agentur für Schäden, die durch Ausfälle in der Sphäre der Drittanbieter verursacht wurden, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
§ 5 SEO-Dienstleistungen
Sofern der Agentur auch Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO)anbietet, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Platzierung in Suchmaschinenergebnissen von zahlreichen Faktoren abhängig ist, auf welche die Agenturkeinen Einfluss hat (z.B. Algorithmus-Änderungen der Suchmaschinenbetreiber, Verhalten von Wettbewerbern, externe Verlinkungen). Eine bestimmte Positionierung in den Suchergebnissen kann daher nicht garantiert werden. Jegliche Haftung oder Gewährleistung für den Eintritt eines bestimmten SEO-Erfolgs wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
§ 6 Nutzungsrechte und Freistellung
(1) Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für die vereinbarte Nutzung ein.
(2) Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte oder anderweitige Nutzung (z.B. zum Training von KI) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.
(3) Der Kunde erlaubt der Agentur, die im Rahmen des Projekts erstellten Foto- und Videoaufnahmen sowie Texte (ausgenommen personenbezogene Inhalte) für eigene Referenzzwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website und auf Social Media.
(4) Der Kunde wird die Agentur im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
(5) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, haftet die Agentur nicht. Insbesondere ist dieAgentur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Entsprechendes gilt für das Impressum, Datenschutzhinweise und Urhebernennungen, welche der Kunde bereitstellt. Sofern für die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen die vorherige Einwilligung von betroffenen Personen eingeholt werden muss, gewährleistet der Kunde, dass die entsprechenden Einwilligungen vorliegen.
(6) Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und der Agentur die Kosten in angemessenem Umfang zu ersetzen, die ihr wegen rechtlicher Inanspruchnahme entstehen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Setup-Phase innerhalb eines im Angebot festgelegten Projektzeitraums beendet und hierfür die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) sowie ggf. technischen Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung des Kunden die Beendigung der Setup-Phase verlängern. Mehraufwand der Agentur aufgrund der Verzögerung kann gesondert vergütet werden.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Agentur erhält für die Erbringung der Leistungen die im Angebot vereinbarte Vergütung zzgl. Mehrwertsteuer.
(2) Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Mit Beginn der Setup-Phase ist eine Abschlagszahlung in Höhe von fünfzig (50) Prozent der im Angebot vereinbarten Pauschalvergütung zur Zahlung fällig. Die verbleibenden fünfzig (50) Prozent werden nach vollständiger Leistungserbringung und Abnahme fällig. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Abschlagszahlungen nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen der Agentur. Die Abschlagsrechnungen sind sofort nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
(3) Die Vergütung für die Wartungsleistungen gilt zzgl. Mehrwertsteuer und ist monatlich im Voraus zu zahlen. Die erste Zahlung ist zum 1. des Monats fällig, der auf den Tag der Abnahme folgt. Die weiteren Zahlungen sind jeweils zum 1. eines Kalendermonats fällig.
(4) Sofern die Parteien für Mehraufwand eine Stundenvergütung vereinbart haben, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen Viertelstunden abgerechnet. Stundenvergütungen wird dieAgentur dem Kunden nach Abschluss eines jeden Monats in Rechnung stellen. Auch diese Rechnungen sind sofort nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
(5) Verzögert sich die Beendigung der Setup-Phase aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Vertrag vor Abschluss der Setup-Phase, bleibt die Vergütung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Agentur muss sich dasjenige anrechnen lassen, was sieinfolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(6) Verzögert sich die Beendigung der Setup-Phase aus Gründen, die die Agentur zu vertreten hat, wird die Vergütung erst mit vollständiger Leistungserbringung fällig.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Erstellung der Website endet mit der vollständigen Leistungserbringung und Abnahme durch den Kunden.
(2) Verträge über laufende Leistungen – insbesondere Wartung – werden, soweit nicht anders vereinbart, für die Dauer von zwölf (12) Monaten geschlossen (Mindestlaufzeit) und verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel haftet die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und für schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Im Übrigen haftet die Agentur für leichte Fahrlässigkeit nur nach dem Produkthaftungsgesetz, im Fall der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf oder soweit die Agentur den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur für solche Forderungen zu, die unbestritten, von der Agentur anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Support
(1) Die Agentur stellt dem Kunden im Rahmen der vereinbarten Wartung einen Support für Fehlerbehebungen sowie einfache Nutzungsfragen zur Verfügung.
(2) Die regulären Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur).
(3) Supportanfragen außerhalb dieser Zeiten werden nach Möglichkeit am folgenden Werktag bearbeitet. Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung außerhalb der Servicezeiten besteht nicht.
(4) Die Agentur ist berechtigt, für Supportleistungen, die über die vereinbarten Wartungsleistungen hinausgehen (z. B. umfangreiche Anpassungen an der Website, Erstellung weiterer Unterseiten), eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Agentur verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für alle Inhalte, die über seine Website verarbeitet werden.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, über alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Als Geschäftsgeheimnisse gelten insbesondere technische Dokumentationen, Marketing- und Vertriebsstrategien, Kundendaten sowie nicht allgemein bekannte betriebswirtschaftliche Informationen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
***